LIEBE KUNDINNEN,
LIEBE KUNDEN.
Herzlich Willkommen auf meiner Website, ich freue mich Sie hier begrüßen zu dürfen.
Gerne berate ich Sie persönlich, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail.
Ihre Anke Klaßen
KONTAKT
TELEFON
BÜRO: +49 2363 807792
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Höttingstraße 5, D-45711 Datteln
info@energieberatung-klassen.de
Wenn Sie Fragen haben oder vertiefende Informationen benötigen,
nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Natürlich können Sie uns auch jederzeit anrufen.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
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Hinter abgeplatztem Putz kann sich eine solide Immobilie verbergen, hinter einer strahlenden Fassade aber ein Sanierungsfall.
Nicht immer ist es für Eigentümer oder Kaufinteressenten leicht zu erfahren, wie es um ein Gebäude wirklich bestellt ist.
Hilfreich kann hier eine technische Gebäudeanalyse sein.
Empfehlenswert ist dies vor Sanierungen, aber auch vor dem Kauf und Verkauf von Immobilien.
1. Bestandsanalyse
2. Energetische Sanierungsmöglichkeiten
• Außenwanddämmung
• Fensteraustausch
• Dachdämmung / Dämmung der obersten Geschossdecke
• Kellerdeckendämmung
• Anlagentechnik
Brennwerttechnik
Biomassewärmeerzeuger (Holzpellets, Häckselgut)
Wärmepumpe
Solarthermie (Warmwassererzeugung,Heizungsunterstüzung)
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Seit Jahren fördert die Bundesregierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) energetische Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss oder direkte, nicht zurückzahlbare Zuschüsse.
Zu meinen Dienstleistungen gehört die Recherche der tagesaktuellen Konditionen, Erstellung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise
sowie die Beantragung der folgenden Fördermittel:
Sanierung zum Effizienzhaus
fördert die KfW als Zuschuss oder als Kreditvariante.
Je besser das Niveau des Hauses ist, desto größer sind die Fördersummen.
Einzelmaßnahmen
fördert die KfW als Kredit mit Tilgungszuschüssen oder das BAFA als Zuschussvariante.
Baubegleitung
fördern sowohl die KfW als auch das BAFA
Ein individuelles Angebot erstelle ich Ihnen nach Absprache.
Stand: Dezember 2021
Die EU-Gebäuderichtlinie wurde 2007 in Deutschland umgesetzt. Die Regelungen sehen vor, dass bei einem
Nutzerwechsel (Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung) ein Energieausweis vorliegen muss. Ebenso bei Neubauten.
Der Ausweis soll die Energieeffizienz des Gebäudes darstellen und vergleichbar machen.
Es gibt zwei Varianten des Ausweises:
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ein Gutachten.
Hier werden alle Bauteilflächen (Fenster, Dach, Außenwand, Kellerdecke) energetisch bewertet.
Ein Programm rechnet bei immer gleichen Randbedingungen aus, wie viel End- und Primärenergiebedarf das jeweilige
Gebäude benötigt.
Ab 250,- Euro netto erhältlich
Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird anhand des tatsächlichen Verbrauchs ausgestellt.
Dieser Ausweis ist nur zulässig für Wohngebäude, die nach dem 01.11.1977 gebaut oder umfangreich energetisch saniert
wurden.
Bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden ist dieser Ausweis ebenfalls möglich,
sofern Verbrauchsabrechnungen von drei aufeinander folgenden Jahren vorliegen.
Ab 120,- Euro netto erhältlich